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   VG Schleswig, 20.07.2001 - 9 A 79/00   

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https://dejure.org/2001,25345
VG Schleswig, 20.07.2001 - 9 A 79/00 (https://dejure.org/2001,25345)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20.07.2001 - 9 A 79/00 (https://dejure.org/2001,25345)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20. Juli 2001 - 9 A 79/00 (https://dejure.org/2001,25345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Examensnote; Erste Juristische Staatsprüfung ; Verbesserung einer Chance auf eine Anstellung ; Anspruch auf Neubewertung der Prüfungsleistung; Bewertung der schriftlichen Hausarbeit; Grundrecht auf freie Berufswahl aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG); ...

  • Judicialis

    JAO (Landesverordnung über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen) SH § 16; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Schleswig, 20.07.2001 - 9 A 79/00
    Dies gilt insbesondere für die von den Prüfern vorgenommenen fachlichen Bewertungen, die spezialisierten Sachstand erfordern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 -, NJW 1991, 2005 ff.).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 20.07.2001 - 9 A 79/00
    Damit das Verfahren des "Überdenkens" der Prüfungsentscheidung seinen Zweck konkret erfüllen kann, muss u.a. gewährleistet sein, dass die vom Prüfling erhobenen substantiierten Einwände den beteiligten Prüfern zugeleitet werden, dass die Prüfer sich mit den Einwänden des Prüflings auseinander setzen und - soweit diese berechtigt sind - ihre Bewertung der betroffenen Prüfungsleistung korrigieren sowie alsdann auf dieser - möglicherweise veränderten - Grundlage erneut über das Ergebnis der Prüfung entscheiden (BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35/92 -, NVwZ 1993, 681 ff.).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Schleswig, 20.07.2001 - 9 A 79/00
    Nur dann, wenn ein weiterer Gutachter von dem Votum des Vorgutachters abweicht, muss er deutlich machen, worin die unterschiedliche Bewertung nach seiner Meinung begründet ist (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 09.12.1992 - 6 C 3/92 -, NVwZ 1993, 677 ff.).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Schleswig, 20.07.2001 - 9 A 79/00
    Die vom Kläger beanstandete Bewertung der Hausarbeit, auf deren Überprüfung das vorliegende Verfahren beschränkt ist, da der Kläger die Bewertung der übrigen Prüfungsleistungen nicht bzw. nicht mehr in Frage stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1994 - 6 C 5/93 -, NVwZ-RR 1994, 582), entspricht zunächst den zu stellenden formellen Anforderungen.
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